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Auszeiten und Hausverbote
zugänglich für Besucher
verfasst von Ines Azrael
veröffentlicht am 6. Apr. 2012
Es handelt sich bei Auszeiten und Hausverboten, um einen zeitweisen Entzug der Zugriffsrechte auf die Internetpräsenz und die damit verknüpften Angebote. Eine Auszeit ist im Regelfall nur einen Monat lang. Es stellt entweder eine kurze Pause bei emotionalen Belastungen dar und ist oft auch als letzte Warnung vor dem Hausverbot zu verstehen. Ein Hausverbot ist niemals dauerhaft, sondern immer in einem Zeitrahmen von einem bis fünf Jahren angesetzt. Ein Jahr ist eine milde Variante, die bei abgelehnten Anwärtern meistens Anwendung findet. Zwei Jahre ist die normale Länge, die bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen angesetzt werden. Fünf Jahre ist eine besonders harte Variante, die für Personen angesetzt wird, die in vollem Bewusstsein der Gemeinschaft Schaden zugefügt hat.

Ein Hausverbot für ein Mitglied kommt niemals aus heiterem Himmel, sondern es wird im Normalfall erst eine private Verwarnung gegeben und ein anschließendes Gespräch mit Teammitgliedern geführt. Erst wenn sich das Störende Verhalten fortsetzt wird eine öffentliche Verwarnung abgegeben, mit konkreten Anweisungen zur Unterlassung. Wenn diese Vorgaben weiter ignoriert werden, kommt es erst zu einer Verwarnung und bei erneuten Vergehen, dann zu einem Hausverbot. Die Vorzeichen werden also allen Mitgliedern klar vermittelt und es besteht an jedem Punkt die Möglichkeit einzulenken.

Die ganze Gemeinschaft kann dann noch beurteilen, ob sie die Länge der Strafe für angemessen hält, indem sie Begnadigungen geben kann. Eine Begnadigung führt zu sieben Tagen Abzug von der Gesamtlänge des Hausverbotes.

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